Zum Verkehrsrecht gehört die Regulierung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen einschließlich der Schmerzensgeldansprüche. Dabei ist Herr Eifel durchsetzungsstark in der Sache und kompetent in der Analyse verkehrsrechtlicher Vorgänge. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung und Beherrschung der versicherungsrechtlichen Gesetze und Richtlinien.
Aber auch in Verkehrsstrafsachen weiß er geschickt und kompetent die Interessen und Bedürfnisse der Mandanten/innen sowohl gegenüber Staatsanwaltschaft als auch dem Gericht zu vertreten.
Verkehrsrechtliche Bußgeldverfahren und der Schutz vor Eintragungen im Verkehrszentralregister sind ihm im Interesse der Mandanten/innen ein besonderes Anliegen.
Die Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten bei Trennungen und Scheidungen sowie der Vermögensauseinandersetzungen sind ein weiterer Schwerpunkt seiner beruflichen Tätigkeit.
Außerdem ist er ein kompetenter und erfahrener Vertreter der Mandantschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Die Vertretung in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten ist ein weiteres großes Tätigkeitsfeld.
1. Staatsexamen 1984 in Mainz
2. Staatsexamen 1987 in Rheinland-Pfalz (Landgerichtsbezirk Trier)